Evangelische Gesamtkirchengemeinde Härtsfeld Süd

Trauung

Trauungen werden im Jahr 2023 voraussichtlich wieder ohne Einschränkungen durchgeführt. Trotzdem bitten wir Sie, Ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und sich selbst oder andere nicht unnötig zu gefährden.

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Die Kirchliche Trauung ist ein öffentlicher christlicher Gottesdienst anlässlich der vollzogenen Eheschließung, bei dem die Eheleute Ihre Ehe unter Gottes Segen und unter die Fürbitte der christlichen Gemeinde stellen. Die Trauung findet in der Kirche statt. Zuständig ist das Wohnsitzpfarramt der Braut oder des Bräutigams.
Für die kirchliche Trauung werden keine Kosten erhoben, es sei denn das Brautpaar hat Sonderwünsche, die zusätzliche finanzielle Aufwendungen verursachen.

Grundsätzliche Hinweise
Mindestens ein/e Partner/in muss der evangelischen Landeskirche angehören.
Ist ein/e Partner/in aus der Kirche ausgetreten oder war nie Mitglied einer christlichen Kirche, ist ein besonderes Gespräch nötig.
Gehört ein/e Partner/in einer anderen Religion an, ist ein besonderes Gespräch nötig.
Bei geschiedenen Brautleuten ist ein besonderes Gespräch nötig.
Ist ein/e Partner/in katholisch, findet eine gemischtkonfessionelle Trauung statt. Der/die katholische Partner/in sucht rechtzeitig das Gespräch mit dem zuständigen katholischen Pfarramt und beantragt für sich eine "Befreiung von der Formpflicht". Diese muss zur Genehmigung nach Rottenburg geschickt werden. Deswegen benötigt der Vorgang mindestens 1-2 Wochen.

Das sollten Sie rechtzeitig klären:
Hochzeitstermin frühzeitig mit dem Pfarramt absprechen. Was nützt Ihnen das schönste Lokal, wenn der Pfarrer oder die Pfarrerin nicht kann?
Traugespräch vereinbaren. Dieses findet im Pfarramt statt. Dabei füllen Sie den Antrag zur Trauung aus, klären offene Fragen (Ablauf des Gottesdienstes u.ä.) und sprechen über die Bedeutung der kirchlichen Trauung.
Wünschen Sie eine Beteiligung des katholischen Kollegen bei der gemischtkonfessionellen Trauung, klären Sie mit ihm, ob er dazu bereit ist und zu dem Termin Zeit hat. Das Traugespräch sollte möglichst gemeinsam stattfinden.
Die Kirchengemeinde stellt kostenfrei eine Organistin / einen Organisten zur Verfügung. Sollten Sie für Ihre Trauung keinen Organistendienst benötigen, teilen Sie das bitte frühzeitig mit, damit wir nicht umsonst jemanden einplanen. Für eine kurzfristige Absage (14 Tage oder weniger) Ihrerseits müssten wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 40 Euro (Kosten für die/den OrganistIn) in Rechnung stellen. 
Tritt bei Ihrer Trauung ein/e Solist/in auf und benötigt dazu die Begleitung der Orgel, klären Sie das unbedingt rechtzeitig vorher im Pfarramt. Eine solche extra Orgelbegleitung muss vom Brautpaar vergütet werden. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Qualifikation.

Bitte zum Traugespräch mitbringen:
Datum und Ort der Taufe für beide Brautleute.
Datum und Ort der Konfirmationen beider Brautleute (sofern evangelisch).
Denksprüche zu den Konfirmationen beider Brautleute (sofern evangelisch).

Wünsche für einen Trauspruch. Eine Liste mit Vorschlägen finden Sie über den Link unten auf der Seite.
Datum und Ort der standesamtlichen Eheschließung (wenn schon bekannt).
Stammbuch und Heiratsurkunde (wenn Sie schon verheiratet sind).
Wünsche für Lieder und für die Gestaltung Ihres Traugottesdienstes.
Bei gemischtkonfessionellen Trauungen: Befreiung von der Formpflicht.
Bei Trauung mit geschiedenen Partnern: Scheidungsurkunde/n.
 

Zum Downloaden ein Flyer  Kirchliche_Trauung

Vorschläge zu Bibelstellen für Trausprüche

 

www.trauspruch.de